§1 Unterricht, Unterrichtsgestaltung und Lehrkraft
Der Unterricht erfolgt nach Unterschrift des umseitigen Vertrages zum vereinbarten Datum.
Der Unterricht kann so wohl als Einzelunterricht, Partnerunterricht (2 Schüler) und Gruppenunterricht( ab 3 Schüler) erteilt werden.
Bei einer Teilnahme von 2 verbindlich angemeldeten Schülern im Gruppenunterricht reduziert sich die Unterrichtszeit auf 30 Minuten, bei einer Teilnahme von 1 verbindlich angemeldeten Schüler im Gruppen- oder Partnerunterricht reduziert sich die Unterrichtszeit auf 20 Minuten.
Die Lehrkraft erteilt dem Schüler wöchentlich einmal Unterricht (ausgenommen §3).
Die Lehrkraft führt den Unterricht in voller Verantwortung als sachgemäße und regelmäßige Unterweisung durch. Der Schüler verpflichtet sich, den Unterricht pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterlagen mitzubringen und in erforderlichem Umfang zu üben.
Auftritte und Konzerte sind Bestandteil der Musikschularbeit und gelten als Unterricht.
Unterrichtsausfälle aus unvorhersehbaren Gründen der Musikschule, werden nach Möglichkeit rechtzeitig durch die Lehrkraft bekanntgegeben und werden
generell nachgeben. In Ausnahmefällen erfolgt eine Gutschrift des nicht erteilten Unterrichts. Unterrichtsverhinderungen, verursacht durch den Schüler, sind der Lehrkraft mitzuteilen und werden nicht nachgegeben bzw. erstattet.
Im Falle von höherer Gewalt (Pandemiegeschehen, Unwetter, Schnee, Sturm, Heizungsausfall oder unvorhergesehene Baumaßnahmen in der Schule, Gründe, die nicht in der Verantwortung der Lehrkraft liegen), findet kein Präsenzunterricht statt. Unterrichtsgebühren werden nicht erstattet. Der Schüler verpflichtet sich in diesen Fällen am Onlineunterricht teilzunehmen. Der vereinbarte Termin des Onlineunterrichts ist einzuhalten, versäumte Onlineunterrichtseinheiten werden nicht erstattet. Je nach Bedarf können Lehrvideos der Musikschule zur Verfügung gestellt werden.
Während der Vertragslaufzeit ist die Musikschule berechtigt, dem Schüler unterschiedliche Lehrkräfte zuzuweisen.
§2 Probezeit
Die ersten 4 Unterrichtseinheiten gelten als kostenpflichtige Probezeit. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag zum Ablauf der 4 Unterrichtseinheiten gekündigt werden.
§3 Ferien-und Feiertagsregelung
Für die Musikschule gilt die Ferien- und Feiertagsordnung, d.h. in den regulären Ferien sowie beweglichen Ferientagen der allgemeinbildenden Schulen sowie an gesetzlichen Feiertagen des jeweiligen Bundeslandes findet kein Unterricht statt.
§4 Gebühren und Fälligkeit
Die Musikschule hat Anspruch auf ein Jahreshonorar, dass in 12 gleichen Beiträgen jeweils zum 15. eines Monats per Lastschrift eingezogen wird.
Die 12 Beiträge sind unabhängig vom gleitenden Schuljahr von September bis August fällig.
Für Noten ist eine halbjährliche Pauschale zu entrichten.
Diese ist jeweils am 15. März und 15. September fällig und wird per Lastschrift eingezogen.
Für eine anfallende Raummiete an der bildenden Schule wird je nach Forderung der Schulverwaltung ein monatlicher Beitrag erhoben.
Bei Abschluss des Unterrichtsvertrages wird eine einmalige Gebühr für ein Notenheft erhoben.
§5 Kündigung
Der Unterricht kann zum 28.02. und zum 31.8. mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.Kündigungen bedürfen der Schriftform und können per Mail oder per Brief (Datum des Poststempels) erfolgen.Ein Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- bei Wohnortwechsel gegen Vorlage der Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt / Gemeinde
- bei längerer Krankheit > 6 Wochen mittels ärztlicher Bescheinigung
- bei Schulwechsel des Schülers mit schriftlichem Nachweis der neuen Bildungseinrichtung
Das Sonderkündigungsrecht gilt ab dem Vorliegen der entsprechenden Bescheinigungen zum Ende des laufenden Monats.
Nach einer Laufzeit von 24 Monaten können Verträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden, monatlich mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. (siehe § 309 Nr. 9b), c) BGB
§6 Gebühreneinzug
Die Beitragszahlung erfolgt auf der Basis des erteilten SEPA Lastschriftmandates jeweils zum 15. des laufenden Monats. Scheitert der Bankeinzug aus Gründen, die der Kontoinhaber zu verantworten hat, erhebt die Musikschule neben den anfallenden Rücklastschriftgebühren und des Portos ab der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR je Zahlungsaufforderung.
§7 Beitragsanpassungen
Die Musikschule behält sich vor, die Unterrichtsgebühren in Anlehnung an den deutschen Verbraucherpreisindex max. 1 x jährlich moderat anzupassen.
Sofern die Gebührenerhöhungen nicht akzeptiert werden, besteht nach Ablauf einer Frist von 2 Monaten das Recht zur Kündigung.
§8 Datenschutz
Alle Angaben des Vertrages unterliegen dem Datenschutz. Die Weitergabe der mitgeteilten Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des Auftraggebers erfolgt ausschließlich für Unterrichtszwecke an die jeweilige Lehrkraft. Die Kontodaten des Auftraggebers dienen ausschließlich dem Einzug der anfallenden Gebühren durch die Musikschule und werden gemäß DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) streng vertraulich behandelt und vor Dritten geschützt aufbewahrt.
§9 Datenaustausch und Schriftverkehr
Vertragsunterlagen, Änderungen von Adress- und Bankdaten und sonstige persönliche Daten sind ausschließlich direkt mit der Musikschule und nicht mit der Lehrkraft auszutauschen.
§10 Elektronischer Datenverkehr
Der Auftraggeber bekennt sich zum Email-Verkehr durch Bekanntgabe seiner aktuellen Email-Adresse. Änderung von E-Mail-Adressen sind der Musikschule zeitnah mitzuteilen.
§11 Veröffentlichung von Fotos und Tonträgern
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die Musikschule von öffentlichen Auftritten, Konzerten sowie sonstigen von der Musikschule bzw. öffentlichen Bildungsträgern organisierten Veranstaltungen Fotografien, Tonträger erstellen und veröffentlichen darf. Veröffentlichungen bei Facebook und Youtube sind dabei ausgeschlossen!
§12 Nebenabrede, Änderungen, Ergänzungen, Salvatorische Klausel
Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist die Hansestadt Rostock.
§1 Mietdauer
Die Mietdauer ist unbefristet. Der Vertrag beginnt mit Übergabe des Instrumentes an den Leihenden und endet mit der körperlichen Rückgabe an den Verleiher. Ein angefangener Leihmonat gilt dabei leihgebührseitig als voller Monat.
§2 Pflege des Leihinstrumentes
Das Instrument ist gegen Feuchtigkeit, Hitze (Zentralheizung) und Kälte, gegen Zugluft sowie gegen jedwede Beschädigung (beschriften oder bekleben) des Inneren und Äußeren zu schützen.
Eigenmächtige Reparaturen sind grundsätzlich zu unterlassen. Bei schuldhafter Verletzung der Vertragsbestimmungen durch den Leihenden oder Gefährdung der Eigentumsrechte an dem Instrument durch den Ausleihenden oder anderen Personen, hat der Verleiher das Recht, den Leihvertrag fristlos zu kündigen und das Instrument sofort zurückzufordern. Die gesetzlichen Bestimmungen zur fristlosen Kündigung bleiben davon unberührt.
§3 Meldepflicht
Der Leihende ist verpflichtet Schäden, die zum Nichtgebrauch des Instruments führen, innerhalb von 24 Stunden bekanntzugeben.
§4 Schadensfälle
Mit seiner umseitigen Unterschrift auf der Leihvereinbarung bestätigt der Leihende den ordnungsgemäßen Zustand des Instruments bei Erhalt.
Bei Schadensfällen, die durch Verschulden des Leihenden, des Schülers oder durch Dritte entstanden sind, hat der Vertragspartner den vollen Schaden zu ersetzen bzw. die Wiederbeschaffungskosten zu übernehmen. Dies gilt auch für Schäden, die der Leihende nicht eigen mächtig verursacht hat.
Schäden, die durch Dritte entstanden sind, sind komplett schadenersatzpflichtig und durch die Leihenden mit dem Schadensverursacher zeitnah zu klären.
§5 Rückgabe
Die Rückgabe hat in einem gereinigten und gebrauchsfähigen Zustand nebst Zubehör zu erfolgen. Bei der Rückgabe ist ein formloser Beleg mit den Angaben des Leihenden beizufügen. Die Rückgabe des Instruments erfolgt auf dem Postweg oder zeitnah direkt nach Vereinbarung an die Musikschule (Sitz). Eine Rückgabe an den Instrumentallehrer ist grundsätzlich auszuschließen.
§6 Leihgebühren und deren Fälligkeit
Die Leihgebühren sind in der umseitigen Leihvereinbarung geregelt und deren Fälligkeit jeweils zum 15. des Monats über SEPA Lastschriftmandat zahlbar.
§7 Gebühreneinzug
Die Beitragszahlung erfolgt auf der Basis des erteilten SEPA Lastschriftmandates jeweils zum 15. des laufenden Monats. Scheitert der Bankeinzug aus Gründen, die der Kontoinhaber zu verantworten hat, erhebt die Musikschule neben den anfallenden Rücklastschriftgebühren und des Portos ab der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR je Zahlungsaufforderung.
§8 Datenschutz und Schriftverkehr
Alle Angaben des Vertrages unterliegen dem Datenschutz. Vertragsunterlagen, Änderungen von Adress- und Bankdaten und sonstige persönliche Daten sind ausschließlich direkt mit der Musikschule und nicht mit der Lehrkraft auszutauschen. Die Weitergabe der mitgeteilten Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des Auftraggebers erfolgt ausschließlich für Unterrichtszwecke an die jeweilige Lehrkraft. Die Kontodaten des Auftraggebers dienen ausschließlich dem Einzug der anfallenden Gebühren durch die Musikschule und werden gemäß DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) streng vertraulich behandelt und vor Dritten geschützt aufbewahrt.
§9 Nebenabrede, Änderungen, Ergänzungen, Salvatorische Klausel
Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist die Hansestadt Rostock.